Votum gegen Jägerschutz- und Abschussgesetz

    Referendumsunterschriften gegen eidgenössisches Jagdgesetz bei der Bundeskanzlei eingereicht

    (Bild: Schweizer Tierschutz STS) Der STS fordert, dass das Tierwohl im neuen Jagdgesetz berücksichtigt wird.

    In Bern haben Umwelt- und Tierschutzorganisationen 65’000 beglaubigte Unterschriften gegen die vom Parlament beschlossene Revision des Jagdgesetzes (JSG) der Bundeskanzlei übergeben. Der Schweizer Tierschutz STS und seine Sektionen haben einen nicht unwesentlichen Teil zu diesem Erfolg beigetragen. Gemeinsam mit dem Trägerverein für das Referendum freut sich der STS heute über das starke Votum für den Tier- und Artenschutz in der Schweiz.

    Eine Rechtsgrundlage, die den Schutz wildlebender Tiere im Titel trägt, gleichzeitig den Schutzstatus einer Anzahl Tierarten massiv herabsetzt und Tierquälerein legitimiert, widerspricht jeglichem Tierschutzgedanken. Dass unter der verharmlosenden Bezeichnung «Regulation geschützter Arten» der Abschuss geschützter Tiere deutlich erleichtert werden soll, ist inakzeptabel. Im Rahmen der Unterschriftenübergabe bekräftigte der STS zudem seine Forderung nach einem Jagdgesetz, das als Zweck und Grundlage auch das Tierwohl einfordert. Dazu gehört sowohl ein landesweites Verbot der Baujagd wie auch die Beschränkung der Anzahl Treibjagden pro Jagdgebiet.

    Der Schweizer Tierschutz STS wird in der Referendumsabstimmung mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für ein Jagd- und Schutzgesetz einstehen, das den Schutzgedanken nicht vollständig ausblendet.

    pd/STS

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